Unsere Kompetenz im Veranstaltungsrecht / Eventrecht

Thomas Waetke ist einer der Top Eventrechtler in Deutschland

Ihre Basis für ein erfolgreiches Event ist die begleitende Beratung eines Eventrecht-Experten.

Sie konzentrieren sich auf Ihr Business. Wir kümmern uns um Themen, wie die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO), das Baurecht, Arbeitsschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Zollrecht, Steuerrecht, Messerecht, Veranstaltungssicherheit, Genehmigungsverfahren, Vertragsrecht, Werberecht, Markenrecht, Versicherungen, GEMA, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Titelschutzrecht, Haftung, Hausrecht, AGB, Persönlichkeitsrecht, Künstlersozialkasse (KSK), Arbeitsrecht, Strafrecht, Mietrecht, Inkasso, Gaststättenrecht, Namensrecht ...

Profitieren auch Sie von unserer Kompetenz, Erfahrung und unserem Netzwerk.

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Thomas Waetke, der sich seit über 15 Jahren auf das Veranstaltungsrecht spezialisiert hat und über jahrelange Erfahrung als Dozent, Buchautor und Veranstaltungsorganisator verfügt.
Veranstaltungsrecht ist unser Element
  • Wir wissen, worauf es bei den verschiedenen Veranstaltungsarten ankommt.
  • Wir beraten Sie bei Vertragsverhandlungen und bei Genehmigungsverfahren.
  • Wir begutachten juristische Fragestellungen.
  • Wir vertreten Sie bei Gerichtsverfahren.
  • Wir schulen Ihre Mitarbeiter.
  • Wir sehen uns als Ihr Berater
    Unsere Kanzlei für Veranstaltungsrecht berät und vertritt Veranstalter, Betreiber von Versammlungsstätten, technische Dienstleister, Caterer, Sicherheitsdienste, Gemeinden, Künstler und Dienstleister der Eventbranche. Nutzen auch Sie unsere Kompetenz zu Ihrem Vorteil. Wir können für Sie auf ein jahrelang gewachsenes Netzwerk von Spezialisten zurückgreifen, um Sie auf höchstem Niveau zu unterstützen.
    Wir sind mittendrin
    Nutzen Sie meine Kompetenz und Erfahrung und den Spaß an der Sache: Gerne betreue ich Veranstaltungen auch vor Ort und stehe unmittelbar beratend zu Seite, sei es gegenüber den Behörden, Nachbarn, Dienstleistern, Künstlern oder Besuchern, bei Bauabnahmen, beim Aufbau oder beim Abbau. Rechtsberatung ist für mich mehr als Arbeit am Schreibtisch.
    Weitere Probleme und Haftungsfallen
    Wir behalten auch Ihr Umfeld im Auge! Wir schauen für Sie über den Tellerrand. Auch hier profitieren Sie von unserer langjährigen praktischen Erfahrung aus dem Business.

    Unsere Leistungen im Veranstaltungsrecht / Eventrecht

    ...werden Sie überzeugen
  • Wir beraten und unterstützen Sie grundsätzlich in allen Belangen rund um Ihre Veranstaltung. Dabei können wir nicht nur auf unsere jahrelange Erfahrung in Theorie und Praxis, sondern auch auf ein großes Netzwerk von Fachleuten zurückgreifen, und zwar sowohl national als auch international.

  • Wir prüfen die Genehmigungsfähigkeit Ihrer geplanten Veranstaltung und unterstützen Sie bei der Beantragung von Genehmigungen.

  • Wir erstellen Gutachten, z.B. zu Fragen der Versammlungsstättenverordnung bzw. der Sonderbauordnung (in NRW) oder der Betriebsverordnung (in Berlin), zu Lärmschutz und anderen Rechtsfragen.

  • Wir prüfen bspw. Ihr Sicherheitskonzept auf Vollständigkeit und können dabei auf ein umfassendes Netzwerk von Spezialisten zurückgreifen.

  • Wir schulen Ihre Mitarbeiter. In Inhouse-Schulungen mit den Themen nach Ihrem Bedarf bringen wir Ihre Mitarbeiter nicht nur auf den neuesten Stand, sondern helfen bei vielen Fragen des Alltags. Die Seminare halten wir dabei nicht juristisch-trocken, sondern in entspannter Atmosphäre, die einlädt zum Mitdiskutieren.

  • Wir prüfen und erstellen für Sie Verträge, die Sie rund um eine gelungene Veranstaltung benötigen.

  • Wir begleiten Sie und Ihre Vertragspartner durch das Wirrwarr von Vorschriften und sorgen für klare Verhältnisse und Strukturen.

  • Wir unterstützen Sie bei der Auswahl von Dienstleistern und der Erstellung klarer Verantwortlichkeiten.

  • Wir stehen Ihnen auch gerne live beratend während Ihrer Veranstaltung vor Ort zu Seite.

  • Rechtshandbuch der Veranstaltungspraxis
    und Grundzüge des Eventrechts

    Verständlich. Praxisnah. Hilfreich.
    Rechtsanwalt Thomas Waetke hat mit dem "Rechtshandbuch für Veranstaltungspraxis" und dem Buch "Grundzüge des Eventrechts" grundlegende Werke für die Veranstaltungsbranche geschrieben.

    Alle wichtigen rechtliche Themen rund um die Veranstaltung werden dargestellt, wie zum Beispiel:
    Beteiligte einer Veranstaltung | Vertragsrecht | Arbeitsrecht und Arbeitsschutzrecht | Kalkulation | Werbung| Genehmigungen | Versicherungen | Haftung | Versammlungsstättenrecht | Fliegende Bauten | Gaststättenrecht | Umgang mit Lebensmitteln | Lärmschutz | Hausrecht | Abrechnung | Internationale Bezüge | usw.

    Die Bücher beleuchten dabei unterschiedliche Veranstaltungsarten, wie zum Beispiel:
    Betriebsveranstaltungen | Kunden- oder Mitarbeiterincentives | Messen | Tagungen | Kongresse | Volksfeste | Sportveranstaltungen | Public Viewings | Musikkonzerte | Lesungen | Private Veranstaltungen | usw.

    Dabei geht Thomas Waetke auch auf Rechtsprobleme beim Marketing ein, wie zum Beispiel:
    Social Media | Guerilla-Marketing | Plakatwerbung | Incentives | usw.

    Mit Hilfe von Checklisten, vieler Fallbeispiele und einem umfangreichen Stichwortregister zum Nachschlagen, sind diese Bücher ein Muss für Veranstalter und alle Dienstleister einer Veranstaltung. Zahlreiche Verweise innerhalb der Bücher oder auf die Website www.eventfaq.de erleichtern das Verstehen der Zusammenhänge.

    EVENTFAQ.de

    Das Wissensportal für Veranstaltungsrecht

    EVENTFAQ ist ein einzigartiges Wissensportal zum Veranstaltungsrecht, das alle rechtliche Themen rund um Veranstaltungen vorstellt und beleuchtet. Täglich aktuelle Nachrichten werden rechtlich fundiert kommentiert. Zudem finden Sie auf Eventfaq:

    • branchenrelevante Gesetzestexte
    • Checklisten zum kostenlosen Download
    • Interviews mit Fachleuten aus der Branche
    • FAQ zu vielen Rechtsfragen

    eventfaq.de
    Das Wissenportal für Veranstaltungsrecht

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    Blog zum Veranstaltungsrecht / Eventrecht

    Immer aktuell. Immer praxisnah.

    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Thomas Waetke schreibt als Eventrechts-Experte regelmäßig Blogbeiträge rund um das Eventrecht und Veranstaltungsrecht auf www.eventfaq.de Mit vielen wertvollen Tipps und Hinweisen für die Praxis. Immer aktuell. Und immer kompetent.