Unser Honorar
Für unsere Tätigkeit haben wir verschiedene Honorarmodelle zur Verfügung, die wir vorab mit Ihnen individuell vereinbaren können:
Grundsätzlich richtet sich die Vergütung des Rechtsanwalts nach gesetzlichen Gebühren, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz: RVG) geregelt sind. Dies kann sich - je nach Sachlage - für den Anwalt oder für Sie nachteilig auswirken (vgl. hierzu weiter unten).
Daher arbeiten wir überwiegend nach einem zuvor vereinbarten Stundensatz. Der Stundensatz richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie z.B. Eilbedürftigkeit, Rechtsmaterie, Sachbearbeiter (Rechtsanwalt oder Fachanwalt) etc. Wir rechnen minutenweise ab, was bedeutet, das wir nicht nach oben aufrunden. Wenn nur eine Minute anfällt zahlen Sie auch nur eine Minute.
Je nach Einzelfall kann jedoch auch alternativ abgerechnet werden.
Stundensatzreduktion Wir bieten die Reduzierung der Stundensätze bei entsprechenden Zeitvolumen im Kalendermonat an. Sie profitieren also effektiv davon, uns mit entsprechend vielen Stunden pro Kalendermonat zu beauftragen.
Beratungs-Vertrag Wir bieten Ihnen den Abschluss eines dauerhaften Beratungsvertrages an, der vorab die Rahmenbedingungen unserer Vergütung regelt. Für Sie bedeutet dies, dass Sie uns nach Abschluss des Vertrages jederzeit mit allen rechtlichen Fragen und Problemen in Anspruch nehmen können. Rufen Sie an, schicken Sie ein Fax oder eine E-Mail. Wir werden uns sofort an die Bearbeitung machen. Wir rechnen den Zeitaufwand übersichtlich und kompakt in der Regel pro Kalendermonat mit Ihnen ab.
Pauschalen Gerne können wir für Sie vorab im Falle von für uns zeitlich klar kalkulierbaren Aufträgen (in erster Linie Vertragserstellung u.ä.) eine feste Pauschale vereinbaren. Bei Pauschalen gilt immer, dass alle Rückfragen, Zusatzfragen, Erklärungen etc. zusätzlich nach Stunden abgerechnet werden. Die Pauschale kann also immer nur für die reine Kanzlei-Tätigkeit für einen genau formulierten, abgrenzbaren Auftrag gelten.
Gesetzliche Gebühren Die Gebühren richten sich hier nach dem so genannten Gegenstandswert, also danach um wie viel es bei der jeweiligen Angelegengeit geht. Dies ist bei Geldforderungen noch relativ einfach zu bestimmen. Beauftragen Sie z.B. einen Anwalt mit der Beitreibung einer Forderung in Höhe von EUR 5.000,00, dann ist das der Gegenstandswert und hieraus errechnen sich die Gebühren des Anwalts und - sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen - auch die Kosten des Gerichts. Bei Vertragserstellungen, Unterlassungsansprüchen etc. wird es schon weitaus schwieriger diesen Wert zu bestimmen. Die gesetzlichen Gebühren unterscheiden überdies kaum hinsichtlich des tatsächlichen Zeitaufwands des Anwalts, so dass es sein kann, dass Sie für ein kurzes Telefonat oder ein Anschreiben Ihres Anwalts - je nach Streitwert - bereits hohe Kosten zu tragen haben. Umgekehrt kann es passieren, dass der Anwalt eine jahrelange Streitigkeit begleitet und trotzdem der Gebührenrahmen sich nicht mehr erhöht, so dass es für den Anwalt unwirtschaftlich wird, Sie weiter zu betreuen - und eventuell auch dementsprechend seine Motivation nicht mehr so hoch ist. In bestimmten Fällen können wir trotzdem auch das RVG als Gundlage für unser Honorar vereinbaren.
Unternehmens-Check Gewerblichen Mandanten bieten wir ein kostenloses Kennenlernen bei Ihnen im Betrieb an. Einer unserer Rechtsanwälte kommt unverbindlich und kostenfrei in Ihren Betrieb. Wenn Sie dies wünschen schauen wir uns in diesem Rahmen ebenso unverbindlich und kostenfrei einen Ihrer Verträge oder Ihre AGB an und geben Ihnen hierzu unsere Anmerkungen.
SPRECHEN SIE UNS AN.
WIR HABEN AUCH FÜR SIE DAS PASSENDE ANGEBOT.



