Entertainmentrecht

Schutt, Waetke Rechtsanwälte verfügt über viel Erfahrung und Kenntnisse im Musik- und Veranstaltungsgeschäft. Und diese Expertise macht uns schließlich zum Ansprechpartner für viele Künstler und Veranstalter. Nutzen Sie unsere praktischen Erfahrungen und Kenntnisse und unser juristisches Knowhow!

 Zum "Entertainment"-Recht zählen zum Beispiel das Eventrecht, Musikrecht, Filmrecht, teilweise auch das Kunstrecht. Wir beraten Sie in allen Fragen rund um die Unterhaltung.

Ihr Ansprechpartner ist Thomas Waetke. Er ist seit 2003 Rechtsanwalt und seit 2008 Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Neben den juristischen Kenntnissen kann er auf profunde praktische Kenntnisse aus mehr als 15-jähriger Tätigkeit in der Eventbranche zurückgreifen.

  

Kontakt   ra-waetke@schutt-waetke.de     Telefon 0721-120500

Zumeist sind wir außergerichtlich tätig; für den Mandanten ist dies typischerweise günstiger, da wir hier noch die Sachverhalte aktiv gestalten müssen. Kommt es aber erst zu einer Streitigkeit, kann man oftmals nicht mehr gestalten. Der eigene Spielraum wird somit kleiner, und Fehler aus dem Vorfeld können sich jetzt fatal auswirken. Viele unserer Mandanten beauftragen uns daher bewusst schon in der Vorfeldplanung. Außerdem bieten wir unseren Mandanten Schulungen und Workshops auch bei ihnen vor Ort, damit sie sich und ihre Mitarbeiter auf dem Laufenden halten.

Wir vertreten Veranstalter, Agenturen, Künstler, Produzenten, Serviceanbieter usw. vornehmlich aus Deutschland, von Rostock über Kiel bis München.

Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung und unserem Angebot:

  • Gutachten,
  • Beratung z.B. bei der Vertragsgestaltung
  • Außergerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten,
  • Unterstützung bei der Veranstaltungs-Planung,
  • Gerichtliche Vertretung,
  • Seminare (Beispielsthemen), Schulungen, Workshops.

 

Eventrecht Im Bereich Eventrecht unterstützen wir unsere Mandanten insbesondere...

  • allgemein beim Veranstaltungsmanagement,
  • Risikomanagement, Versicherungsangelegenheiten,
  • Versammlungsstättenrecht,
  • Genehmigungen der Behörden,
  • Arbeitsschutz,
  • Verträge und Verhandlungsführung,
  • Fragen zur GEMA und anderen Verwertungsgesellschaften,
  • Urheberrecht, Markenrecht, Titelschutz,
  • Werberecht,
  • Gaststättenrecht,
  • Messerecht,
  • Hausrecht,
  • Steuerrecht (insb. Umsatzsteuer, "Ausländersteuer"),
  • und vielem mehr.

 

 

Thomas Waetke ist Autor des Rechtshandbuch der Veranstaltungspraxis.

Auf 1250 Seiten (Hard-Cover) finden Sie alle juristisch relevanten Details zur Veranstaltungs- branche.

Mehr Informationen zu diesem Buch finden Sie unter www.eventfaq.de. Dort können Sie auch das Inhaltsverzeichnis zur Ansicht herunterladen.

 

  
Für mehr Informationen zum Thema Eventrecht verweisen wir auf das Internetportal www.eventfaq.de.

 

Musikrecht Im Bereich Musikrecht unterstützen wir unsere Mandanten insbesondere bei ...

  • Verträgen & Vertragsverhandlungen,
  • Titelschutz, Urheberrecht, Schutz der Songtexte und Melodien,
  • Nutzungsrechten,
  • GEMA & GVL,
  • und vielem mehr.

Gerade im Musikbereich kommt es immer öfter vor, dass Verträge grenzüberschreitend geschlossen werden. Eine enge Zusammenarbeit mit einem Übersetzungsbüro und ein Netzwerk von Kollegen weltweit steht unseren Mandanten hierfür zur Verfügung.



Filmrecht Gleiches gilt für das Filmrecht. In den wenigsten Fällen gibt es nur einen Beteiligten. Die verschiedenen Interessen müssen, ggf. auch länderübergreifend, unter einen Hut gebracht werden.

 

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