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Unsere Leistungen im IT-Recht

Sie haben die IT. Wir haben das rechtliche Knowhow.

Im IT-Recht können wir Ihnen in erster Linie mit unserem Knowhow in den Bereichen AGB, Vertragsprüfung und Vertragserstellung, wie auch im zunehmend wichtiger werdenden Bereich des Datenschutzes helfen:

  • Wir prüfen, ändern und erstellen Ihre AGB bzw. IT-Verträge von der reinen Softwareüberlassung bis hin zu komplexen IT-Projekten. Das können bspw. sein:

    • Lizenzvertrag
    • Softwarekauf
    • Softwaremiete (ASP, SaaS)
    • Softwarepflege
    • Hardwarekauf
    • Hardwaremiete
    • Hardwarewartung
    • Softwareerstellung (Individualsoftware)
    • IT-Projektverträge
    • Einkaufs-AGB, Verkaufs-AGB, Pflege-AGB, Wartungs-AGB etc.
    • Webhosting
    • Providervertrag
    • Webdesignvertrag
  • Wir begleiten und beraten Sie bei IT-Ausschreibungen

  • Wir beraten Sie bei Vertragsverhandlungen im Hintergrund oder offensiv am Verhandlungstisch

  • Wir prüfen und erstellen Ihre Datenschutzmaßnahmen, Ihre Abläufe & Verfahrensverzeichnisse, Ihre Unterlagen & Dokumente zur Einhaltung des Datenschutzes im Unternehmen

  • Wir beraten Sie zu dem Problem E-Mail & Internet am Arbeitsplatz und prüfen bzw. erstellen Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsanweisungen für Ihre Rechtssicherheit

  • Wir können Sourcecode-Hinterlegungen für Sie organisieren (Escrow)

  • u.v.m.

Sprechen Sie uns gerne an.

Hilfe und Beratung direkt vom Fachanwalt.