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Unsere Leistungen im Eventrecht

  • Wir beraten und unterstützen Sie grundsätzlich in allen Belangen rund um Ihre Veranstaltung. Dabei können wir nicht nur auf unsere jahrelange Erfahrung in Theorie und Praxis, sondern auch auf ein großes Netzwerk von Fachleuten zurückgreifen, und zwar sowohl national als auch international.
  • Wir prüfen die Genehmigungsfähigkeit Ihrer geplanten Veranstaltung und unterstützen Sie bei der Beantragung von Genehmigungen
  • Wir erstellen Gutachten, z.B. zu Fragen der Versammlungsstättenverordnung bzw. der Sonderbauordnung (in NRW) oder der Betriebsverordnung (in Berlin), zu Lärmschutz und anderen Rechtsfragen
  • Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines Sicherheitskonzepts, bei einer Hausordnung usw.
  • Wir gestalten und prüfen Ihre Verträge, z.B. in Bezug auf:

- Veranstaltungsstätte
- Übertragung von Betriebspflichten nach dem Baurecht
- Technik (Ton, Licht, Bühne usw.)
- Künstler oder Gastspielagentur
- Technische Dienstleister
- Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik
- Sicherheitskoordinator
- Caterer/Gastronomen
- Personaldienstleister

Bei der Gestaltung und Formulierung spielt eine wichtige Rolle, ob auf welcher Seite des Vertrages Sie stehen: Sind Sie bspw. der Vermieter oder der Mieter einer Versammlungsstätte?

  • Wir schulen Ihre Mitarbeiter

Sprechen Sie uns an - wir sind gerne dabei, damit Ihr Event mit Recht ein Erfolg wird!

Ihr Ansprechpartner:

RA Thomas Waetke
E-Mail
Telefon 0721.12 05 00


Tipp:
Es ist nicht empfehlenswert, fremde Vertragstexte zu kopieren: Sie kennen den Urheber nicht, Sie kennen den aktuellen Stand des Vertragstextes nicht und es ist nicht gesagt, dass die Vorlage auch wirklich zu Ihrem Unternehmen "passt".